Foto Hund: Hundetherapeuten Hunde-Tierheilpraktiker

Pferde-Therapeuten: Tierheilpraktiker für Pferde

Beruf .: Tierheilpraktiker

Tierheilpraktiker - rechtliche Bestimmungen

Der Begriff des "Tierheilpraktikers" ist (leider) nicht geschützt.

Die Ausbildungs"schulen" sind private Einrichtungen, die jeder eröffnen kann. Diese Schulen bieten schulinterne Prüfungen, die schulintern gerne als "Diplom" Abschluss bezeichnet werden.

In Deutschland dürfen den Begriff "Diplom" nur Absolventen von öffentlich anerkannten Hochschulen nutzen. Im Bereich der Tierheilpraktiker / Tiertherapeuten gibt es einen solchen anerkannten Abschluss nicht. Eine Werbung mit "Diplom Tierheilpraktiker / Dipl. Tierheilpraktikerin" oder ähnliches ist daher irreführend.
Tierheilpraktikern ist es verboten sich mit einem solchen "Zusatz" zu schmücken. Für den Patientenbesitzer ist diese Situation sehr unbefriedigend, da durch die Verwendung von akademischen Titeln eine Qualifikation vorgetäuscht wird, die nicht vorhanden ist.

Woran können Sie einen qualifizierten Tier-Therapeuten erkennen?
Fragen Sie Ihren Therapeuten nach seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung. Therapeuten, die Heilversprechen in Aussicht stellen, sind auch eher kritisch zu sehen. Nach meiner Erfahrung ist es schwierig (bis unmöglich) mehrere Therapieverfahren fachlich zu beherrschen. Bietet ein Therapeut zu viele Verfahren an, könnte es sein, dass er/sie nicht alle Therapieformen wirklich bis in alle fachlichen "Ecken" durchdrungen hat.

Gesetzliche Regelungen
Der Tierheilpraktiker ist als Berufsbezeichnung noch nicht anerkannt, dennoch unterliegen wir vielen gesetzlichen Regelungen.
Auf der Seite der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker finden Sie eine Aufstellung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Tierheilpraktiker-Tätigkeit.

Berufsverbände
Berufsverbände setzen sich seit Jahren für die staatliche Anerkennung und damit auch für eine überprüfbare, neutrale Berufs-Abschluss-Prüfung ein.

Einen ersten Schritt in diese Richtung sind die Berufsverbände gegangen, die sich in Rahmen der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände zusammen geschlossen haben.

Therapeuten, die Mitglieder in einem der Mitgliedsverbände der Kooperation sind, haben eine schul-unabhängige Prüfung vor einem neutralen Prüfungsausschuss abgelegt. Somit haben diese Tiertherapeuten Wissen aus folgendenden Bereichen nachgewiesen: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Therapieverfahren und Recht sowohl im Rahmen einer schriftlichen, mündlichen als auch praktischen Prüfung + Facharbeit.
(siehe Prüfungsrichtlinien THP bei der Kooperation)

Natürlich entscheidet - wie in allen anderen Berufen auch - die Bereitschaft zur Fortbildung und der persönliche Einsatz eines jeden Einzelnen über die Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf. Und gerade im therapeutischen Umfeld spielt natürlich auch die Sympathie zwischen Tierbesitzer und Tiertherapeut eine gewisse Rolle.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband
Mir persönlich ist die Mitgliedschaft beim Verband der freien Tierheilpraktiker aus folgenden Gründen wichtig:

  • die Arbeit eines Berufsverbandes ist Interessenvertretung seiner Mitglieder / seines Berufstandes: Gerade als Mitglied einer staatlich nicht anerkannten Berufsgruppe ist mir eine Vertretung gegenüber Ansprechpartnern z.B. von Seiten der Tierärzte-Kammer oder öffentlichen Stellen sehr wichtig.

    Da es anderen Interessenvertretern nicht zuzumuten ist, sich mit mehreren Stellen in Verbindung zu setzen, muss es eine übergeordnete, gemeinsame Vertretung geben, die kompetente Ansprechpartner zur externen Kommunikation stellt.

    Diese Arbeit möchte ich unterstützen durch die Mitgliedschaft in einem der Kooperation angehörigen Verbände!
  • Wie jeder andere Berufsverband / jede Kammer informiert ein THP-Verband seine Mitglieder z.B. über gesetzliche Änderungen und gibt wichtige Informationen zur täglichen Arbeit. Der Berufsverband bietet auch Fortbildungsveranstaltungen z.B. die seit 1998 bekannten Tierheilpraktiker-Tage der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände.
  • Meine persönliche Überzeugung:
    Innerhalb einer Berufsgruppe muss es Qualitätsmerkmale bei der Abnahme einer Prüfung geben. Genau wie in jedem Handwerksberuf, die IHK einen einheitlichen Qualitätsstandard bei den Abschlussprüfungen festlegt und überwacht, muss es auch bei den Tierheilpraktikern / Tiertherapeuten eine übergeordnete Instanz geben, damit wir als Berufsausübende eine gemeinsame und vergleichbare Basis nachweisen können.

    Jeder Tiertherapeut muss im Grunde genommen Grundlagen eines veterinärmedizinischen Studiums beherrschen. Daher sind Schulen / Fortbildungen, die u.a. mit Dozenten aus den Veterinärmedizinischen Fakultäten zusammenarbeiten für denjenigen interessant, der sich auf die lange Ausbildung zum THP einlässt. Um die entsprechende Fachliteratur lesen und verstehen zu können, ist es auch unerlässlich entsprechendes Fachvokabular zu beherrschen.

    Egal was einzelne Schulen als Werbebotschaft verbreiten: Tierheilpraktiker wird man nicht in 2 Jahren. Ein Zeitraum von 6 Jahren ist meiner Erfahrung nach ein realistischer Zeitraum, der für die umfangreichen Fortbildungen und Praktika unerlässlich ist.

    Da sich die Kooperation für die bundeseinheitliche Prüfung stark macht, bin ich mit Überzeugung Mitglied in einem der Berufsverbände.
  • Mitglieder in einem der Kooperation angeschlossenenen Berufsverbände sind Tiertherapeuten mit einer vom Berufsverband anerkannten Prüfung.
    Natürlich bedeutet es nicht zwangsläufig, dass Tiertherapeuten, die keinem Berufsverband angehören, weniger Qualifikation besitzen!

    Aber - Sie als Kunde haben bei der Auswahl eines Therapeuten, der Mitglied in einem Berufsverband ist, zumindest die Möglichkeit eine objektive Einschätzung zu erhalten, ob der von Ihnen gesuchte Therapeut zumindest Basiswissen nachgewiesen hat.
  • Ich persönlich begrüße die Tatsache, dass sich im Rahmen der Kooperation die unterschiedlichen Interessen der Tier-Therapeuten, die keine Tierärzte sind, bündeln. Nur gemeinsam kann unsere Berufsgruppe ernst genommen werden.
  • Im Rahmen der täglichen Arbeit, wäre es ein großer Gewinn auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Tierärzten, wenn die rechtliche Situation der Tierheilpraktiker geklärt werden würde: Tierärzte könnten dann ihrerseits öffentlich zu einer Zusammenarbeit mit ausgewählten Tierheilpraktikern stehen und müßten ihrerseits aufgrund der rechtlich unklaren Situation nicht so vorsichtig sein.
    Nach meiner Erfahrung gibt es viele Tierärzte und Tierkliniken, die eine Zusammenarbeit mit Tierheilpraktikern begrüßen.
    Wäre die rechtliche Situation geklärt, könnte eine solche "Zusammenarbeit" unbelasteter geregelt sein.

    Der Tierbesitzer profitiert nur von der gemeinsamen Arbeit von Tierarzt, THP, Physiotherapeut, Hufschmied, Trainer und Besitzer.
  • Natürlich sind die Berufsverbände auch Ansprechpartner für die Tierbesitzer: Sie können einen Therapeuten in Ihre Nähe z.B. bei der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände erfragen.
    Bei den Mitglieder-Verbänden z.B. meinem Berufsverband "Verband freier Tierheilpraktiker e.V." finden Sie auch umfangreiche Online-Therapeuten-Listen oder Sie fragen direkt beim Verband nach geeigneten Tierheilpraktikern.